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Alles nur geklaut?
Die deutschen Feuilletons haben momentan kaum noch Platz für andere Themen. Und so springen auch wir aufs Trittbrett und betrachten den „Fall Hegemann". von Lars Reusch // „Axolotl Roadkill", so heißt der Debütroman der zur Zeit der Veröffentlichung erst 17-jährigen Helene Hegemann. Als „Wunderkind der Bohème" feierte sie das Feuilleton, ihr Buch gar als „phänomenal". Sie wurde als Heilsbringerin, mit ihrer Rotz- und Kotzsprache als Sprachrohr für die Generation der Nullerjahre hochstilisiert. Dass sie in ihrem Roman statt „Sinn machen" den deutscheren Ausdruck „Sinn ergeben" verwendet, wurde als Beweis für „Intelligenz und Stil" der Autorin herangezogen - ja Mensch, wirklich beeindruckend. Ein Genie schien geboren.
Doch Anfang Februar dann der Supergau: Sie hat abgeschrieben. Ja, ganze Absätze hat sie nur leicht paraphrasiert von Airens „Strobo" übernommen. Man fragt sich natürlich automatisch, wieso der frühere Blogger Airen von der Literaturkritik nicht einmal wahrgenommen wurde, während Hegemann die Bestsellerlisten stürmte. Das beantwortet sich aber fast von selbst, wenn man Frau Hegemanns Hintergründe betrachtet. Sie ist die Tochter von Carl Hegemann, einer bekannten Größe in der Berliner Theaterszene. Und man kennt sich im Kulturbetrieb. Nicht ganz so fantastisch also, dass 2007 ihr Theaterstück produziert wurde, das sie im sagenhaften Alter von 15 schrieb, und man 2008 ihr Drehbuch realisierte, das sie mit noch sagenhafteren 14 Jahren verfasste.
Plagiiert oder collagiert? Keine Überraschung auch, dass das Feuilleton eher verhalten auf die Plagiatsenthüllung reagierte. Man kann ja nicht erst eine minderjährige Autorin ins Genialische schreiben und sie dann als Betrügerin entlarven. Man hat ja einen Ruf zu verlieren. Stattdessen erklärt man Frau Hegemanns Roman einfach zu postmoderner Literatur. Sie habe nicht plagiiert, lediglich collagiert. Geschickt zusammengestellt. Ein Kunstwerk geschaffen. In der Literatur sei es ja nichts Neues, dass von anderen Texten übernommen werde.
Doch darf man das wirklich? Schließlich gibt es ja ein Urheberrecht, das sogenanntes geistiges Eigentum schützen soll. Denn auch wenn die Frage, wie weit Intertextualität gehen darf, nach künstlerisch moralischen Standpunkten durchaus diskutabel ist, im rechtlichen Sinne ist sie unmissverständlich: Abschreiben ohne Quellenangabe ist ein Urheberrechtsverstoß, also quasi Diebstahl. Meint man. Tatsächlich ist das gar nicht so einfach. Auch Frank Schätzing sah sich mal dem Plagiatsvorwurf ausgesetzt. Für den preisgekrönten Thriller „Der Schwarm" nutzte er Auszüge aus einigen wissenschaftlichen Artikeln von einem Herrn Orthmann - zum Teil wortwörtlich, ohne Veränderung. Urheberrechtsverstoß? Fehlanzeige. Die Kölner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Das Gesetz ist nämlich der gleichen Ansicht wie neuerdings das Feuilleton: dass auch das Plagiat literarischen Wert besitzen kann (nur dass der Gesetzgeber nicht erst eine Intellektuellen-Tochter brauchte, um auf den Trichter zu kommen).
Schätzings Fall ist natürlich nicht ganz mit Frau Hegemann zu vergleichen. Die hat elementare Plot-Teile und teilweise auch den sprachlichen Stil von „Strobo" übernommen. Dass sie jetzt Betrügerin geheißen wird, ist ihre eigene Schuld. Es hätte gar nicht so viel gebraucht, aus dem Plagiat ein Zeichen von Stil und Einfallsreichtum zu machen - einfach eine Romanfigur nach Airen benennen und vollendet wäre die Hommage.
Eine Idee der Postmoderne Die Postmoderne verfolgte zwar die Idee, den Autor vom Text zu lösen, aus der Literatur ein Allgemeingut zu machen, das von jedem frei verwendet werden darf. Aber diese Idee basiert auf einem Gefühl von Verantwortung und Respekt. Mit der Freiheit muss auch eine gewisse Solidarität einhergehen. Letztlich musste selbst ein William S. Burroughs irgendwie seine Drogen finanzieren. Und das mittelalterliche Mäzenatentum wird wohl auch keiner wieder einführen wollen.
Die Ansicht, das Urheberrecht sei überholt und vor allem ein großer Klotz am Bein der Literatur, gründet auf der Annahme, es gäbe sowieso nichts Originales mehr, alles wäre irgendwann schon einmal da gewesen. Eine pessimistische Vorstellung, die menschliche Schöpfungskraft sei endlich und münde in der Kopie. Das ist das eine Extrem. Das andere ist der Anwalt, der sein Geld damit verdient, das Internet zu durchkämmen und Urheberrechtsverstöße vors Zivilgericht zu zerren. Doch wie findet man das richtige Maß? Durch verkrampfte und kleinkarierte Diskussionen wie die um das Hegemann-Töchterchen wohl kaum.
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