Von der Uni in die Warteschleife

Für Hochschulabgänger wird es immer schwerer, den ersten Job zu finden. Unternehmen stellen sie lieber als schlecht bezahlte Praktikanten ein, die reguläre Arbeitnehmer ersetzen. Absolventen und Gewerkschaften wollen sich das nicht länger Gefallen lassen. "Entschuldigen Sie, haben Sie vielleicht zwanzig Minuten Zeit? Wir führen eine Umfrage zum Thema ,Lebensmittelverpackungen‘ durch und ich würde Ihnen gerne einige Fragen dazu stellen. Hätten Sie Lust, mit mir zusammen einen Fragebogen auszufüllen?" Seit Stunden steht Lukas mitten auf der Frankfurter Einkaufsstraße „Zeil" und spricht Passanten an. Nur wenige bleiben stehen und hören sich seine Bitte an, so gut wie niemand geht darauf ein und begleitet ihn ins nahe gelegene Büro. „Der Job ist völlig stupide und langweilig. Ich könnte wirklich etwas besseres mit meiner Zeit anfangen", meint der Mainzer Soziologiestudent genervt. Ein schlechtes Zeugnis für seinen Arbeitgeber, denn das Ansprechen der vorbeikommenden Leute ist nicht einfach irgendein Nebenjob: Lukas ist nicht zum Geldverdienen hier, sondern absolviert ein dreimonatiges Praktikum bei einem Frankfurter Marktforschungsinstitut.
„In mehreren Abteilungen des Hauses arbeiten, verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen und die Tätigkeitsbereiche der Firma kennenlernen" solle er, hatte man ihm im Vorstellungsgespräch gesagt. Bewahrheitet hat sich davon nichts. Nach zwei Wochen Arbeit hat Lukas nichts anderes gemacht, als Passanten anzusprechen und ihnen Fragen vorzulesen. Besonders ärgerlich: Den gleichen Job erledigen auch mehrere Aushilfskräfte - und bekommen das Dreifache von Lukas‘ Praktikumsvergütung.
Praktikanten als billige Arbeitskräfte Dass Lukas‘ Erfahrung kein Einzelfall ist, ist bekannt. Seit Jahren häufen sich Berichte über Unternehmen, die sich die gute Ausbildung studentischer Praktikanten zu Nutze machen und sie dabei als schlecht oder sogar gar nicht bezahlte Arbeitskräfte missbrauchen. Der eigentliche Sinn eines Praktikums bleibt dabei auf der Strecke: Brauchbare Einblicke in die praktische Arbeit in einem möglichen späteren Berufsfeld zu erlangen.
Dabei ist Lucas‘ Situation noch vergleichsweise harmlos: Seine Eltern, die ihm das Studium finanzieren, unterstützen ihn auch während des Praktikums, und nach dessen Ende kehrt er zunächst an die Uni zurück. Die wahren Verlierer der Entwicklung sind die Absolventen: Trotz Diplom oder Magister ist für viele Hochschulabgänger an einen regulären Berufseinstieg nach Ende des Studiums gar nicht zu denken. Also hangeln sie sich monate-, manchmal sogar jahrelang von Praktikum zu Praktikum, immer mit der Hoffnung, im Anschluss einen „richtigen Job" angeboten zu bekommen.
Fairwork fordert Mindeststandards Mittlerweile formiert sich jedoch Widerstand gegen die Methoden der Arbeitgeber: „Als Absolvent sollte man eigentlich überhaupt kein Praktikum mehr machen müssen, schließlich hat man seine Ausbildungsphase hinter sich", meint Bettina Richter. „Und wenn es trotzdem ein Praktikum sein muss, dann sollte es bestimmte Grundsätze erfüllen." Richter ist Vorsitzende und Gründungsmitglied des Vereins „Fairwork". Dort hat man es sich zum Ziel gesetzt, Mindeststandards für Praktika durchzusetzen: Angemessene Entlohnung, eine zeitliche Begrenzung der Praktikumsdauer auf drei bis vier Monate und die Fokussierung auf Qualifizierung und Weiterbildung der Praktikanten. Einen ersten Erfolg erzielte der Verein im Mai, als sich, angeregt durch Fairwork, erstmals Abgeordnete des Bundestags mit der Lage der „Generation Praktikum" befassten. Neben der Schaffung von Öffentlichkeit gilt die Arbeit des Vereins dem Aufbau einer „Erfahrungsdatenbank": Praktikanten können mittels eines Fragebogens ihren Arbeitgeber und dessen Fairness in Sachen Praktikum bewerten. Die Ergebnisse werden dann auf der Homepage von Fairwork veröffentlicht, damit andere potentielle Praktikanten vor einem „unfairen" Arbeitgeber gewarnt sind.
Praktika nicht gesetzlich definiert Den gleichen Service bietet auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf der Homepage seines Beratungsangebots „Students at Work". Auch die Gewerkschaftler setzen sich für faire Praktika ein und fordern vor allem eine eindeutigere Verankerung der Rechte von Praktikanten in der Arbeitsgesetzgebung. „Wenn ein Praktikum sehr lange dauert und dabei nicht der Aspekt der Weiterbildung im Vordergrund steht, sondern der Praktikant selbstständig in den normalen Arbeitsablauf integriert ist, muss man eigentlich von einem regulären Arbeitsverhältnis sprechen", meint Kai Partenheimer, Mitglied der DGB-Hochschulgruppe Mainz. „Wir fordern daher, dass er in diesem Fall auch die Rechte eines Arbeitnehmers in Anspruch nehmen kann."
Da im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bislang nicht eindeutig definiert ist, was ein Praktikum eigentlich ist, ist die Grenze zwischen Praktikum und regulärem Arbeitsverhältnis fließend - ein Zustand, den der DGB gerne beenden möchte. Die Gewerkschaftler fordern, das Lernverhältnis Praktikum stärker als bisher im BBiG zu berücksichtigen. Neben einer Definition soll es dort nach ihren Vorstellungen auch klare gesetzliche Regelungen zu den Rahmenbedingungen geben: Eine zeitliche Begrenzung des Praktikums auf maximal drei Monate, angemessene Vergütung und das Abschließen eines Ausbildungsvertrags mit Lerninhalten und -zielen sollen den Status der Praktikanten stärken.
Gütesiegel für faire Unternehmen DGB und Fairwork kämpfen allerdings nicht allein gegen die „Ausbeutung" von Praktikanten. Nicht alle Arbeitgeber lassen sich über einen Kamm scheren, und so erfahren die Initiativen mittlerweile Unterstützung auch von Seiten der Wirtschaft. In den Personalabteilungen etlicher Unternehmen hat man erkannt, dass reguläre Stellen nicht mit Praktikanten besetzt werden sollten - schon allein, weil diese den hoch motivierten Absolventen den Zugang erschweren. Das Wirtschaftsmagazin „Karriere" vergibt daher seit 2004 das Gütesiegel „Fair Company" an Unternehmen, die sich an fünf Grundregeln halten, die die Qualität eines Praktikums gewährleisten sollen. 310 Firmen beteiligen sich bislang an der Aktion - von „Baccardi" bis zu „Wüstenrot".
Eine ähnliche Idee hatte man auch beim deutschen Ableger des „Art Directors Club" (ADC), einem Zusammenschluss von Werbe- und Kreativagenturen. Seit Oktober 2005 garantieren die meisten seiner Mitglieder ihren Praktikanten, dass sie während ihres Praktikums einen Mentor zur Seite gestellt bekommen, in mindestens ein konkretes Projekt mit eingebunden werden und ein Mindestgehalt von 350 Euro bekommen. Dafür entwickelte der ADC eigens ein „Garantieheft" im Stile eines Auto-Scheckhefts, in dem die Leistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Praktikanten dokumentiert werden.
Lukas steht all dem Aktionismus allerdings skeptisch gegenüber: „Ich denke, ich werde mich nach meinem Studium auf keinen Fall in die Praktikumsmühle begeben - man verkauft sich dort einfach unter Wert. Noch wichtiger als Mindestlohn und Begrenzung auf drei Monate ist doch, dass Absolventen es sich nicht gefallen lassen, dass man ihnen statt Jobs immer nur Praktika anbietet. Wenn wir alle die dreisten Angebote der Unternehmer, die wollen, dass wir unbezahlt arbeiten, ignorieren, stellen sie uns vielleicht auch wieder zu Bedingungen ein, die unserer Ausbildung angemessen sind."
www.fairwork-verein.de www.studentsatwork.org www.karriere.de/fair-company www.generation-praktikum.de
Stefan Holzbrecher
Tipps und Fakten zum Praktikum
Arbeitsvertrag Einen schriftlichen Arbeitsvertrag benötigt man für ein Praktikum nicht unbedingt - es gilt der Grundsatz: „Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag". Die schriftliche Fixierung einiger Eckpunkte des Praktikums vor dessen Beginn kann jedoch vorab möglichen Streit- und Problempunkten vorbeugen. Im Idealfall werden daher Start und Dauer des Praktikums, Arbeitszeiten, Vergütungen, Urlaub, Haftungsfragen, Unfallschutz, Lernziele und Abteilungen, in denen der Praktikant eingesetzt werden soll, definiert. Die Erwähnung von Lernelementen und -zielen ist besonders wichtig, da sie das Praktikum formal von einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis abgrenzt. Dies ist wichtig im Hinblick auf Kindergeld und Krankenversicherung.
Versicherung Die Frage nach der Versicherungpflicht, der ein Praktikant unterliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich wird zwischen in der Studienordnung vorgeschriebenen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika unterschieden. Beim Pflichtpraktikum unterliegen weder Praktikant noch Arbeitgeber einer Versicherungspflicht. Beim freiwilligen Praktikum spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Bei einem unentgeltlichen Praktikum gilt keinerlei Versicherungspflicht, bei einem entlohnten Praktikum wird lediglich ein monatlicher Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällig. Voll versicherungspflichtig wird man nur, wenn die Vergütung 400 Euro monatlich übersteigt und man a) bereits als Arbeitnehmer gilt, weil man in den letzten zwölf Monaten während der Vorlesungszeit mehr als 26 Wochen jeweils zwanzig Wochenstunden gearbeitet hat, oder b) das Praktikum während der Vorlesungszeit länger als zwei Monate (oder fünfzig Arbeitstage) dauert und die Wochenarbeitszeit mehr als zwanzig Stunden beträgt. Ein freiwilliges Praktikum nach dem Studienabschluss gilt als Minijob: Sofern man weniger als 400 Euro monatlich verdient, muss lediglich der Arbeitgeber Pauschalbeträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. Ab 800 Euro monatlich unterliegt man den vollen Versicherungspflichten eines Arbeitnehmers. Zwischen 400 und 800 Euro monatlich gilt die „Gleitzonen-Regelung": Der Arbeitnehmer (Praktikant) wird stufenweise an den Sozialabgaben beteiligt.
Steuern Vergütungen von Praktika werden versteuert wie alle anderen Einkünfte auch: Bei Praktikumsbeginn legt man dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte vor und dieser führt die Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Solange man alles in allem nicht mehr als 7664 Euro im Jahr verdient, ist man jedoch von der Einkommenssteuer befreit und kann sich die gezahlten Lohnsteuern nach Jahresende vom Finanzamt zurück erstatten lassen.
Zeugnis Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich die Eckdaten des Praktikums: Name des Unternehmens, Name des Praktikanten, Zeit und Dauer des Praktikums. Für spätere Bewerbungen wertvoller ist ein qualifiziertes Zeugnis. Dieses beinhaltet neben den obligatorischen Formalia unter anderem eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten, eine Bewertung der Lern- und Arbeitsbefähigung, Auskünfte über die Aneignung von Fachwissen und die Nennung besonderer Erfolge. Schließen sollte es mit einer zusammenfassenden Leistungsbewertung und einer Dankesformel. Ein rechtlicher Anspruch des Praktikanten auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht allerdings nicht - man sollte also unbedingt bereits vor Antritt des Praktikums klären, ob der Arbeitgeber bereit ist, ein solches auszustellen. Häufig bieten Arbeitgeber dem Praktikanten an, das Zeugnis (oder einen Entwurf) selbst zu verfassen. Wer sich hierfür entscheidet, sollte sich allerdings zunächst intensiv mit den Regeln und sprachlichen Codes, die bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen gelten, vertraut machen. Ein Zeugnis, das eigentlich eine gute Bewertung des Praktikanten beinhalten soll, aber wichtige Grundregeln nicht befolgt, kann leicht das Gegenteil des angestrebten Effekts bewirken.
Students at work „Students at Work" ist das Beratungsangebot der Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) für erwerbstätige Studierende. Online und durch Ansprechpartner vor Ort informiert das Projekt Studierende, die Nebenjobs haben oder Praktika absolvieren, in allen Fragen des Arbeitsrechts: Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Tarifbestimmungen. Auch zu den Themenfeldern Versicherung, Kindergeld, Bafög, Praktika, Stipendien und Studiengebühren kann man sich via Homepage oder persönlich informieren.
Students at Work vor Ort: Mainz: Jeden Mitwoch 12:15 Uhr bis 13:45 Uhr, Raum 00-716, Forum 7, Becherweg 4, (Campus Uni Mainz). Während der vorlesungsfreien Zeit nur erster und dritter Mittwoch im Monat. Frankfurt: Jeden Donnerstag, 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Studierendenhaus/KOZ, Raum B7, Mertonstraße 26-28 (Campus Bockenheim).
STUZ 81, Juli 2006
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