Beraten, vermittelt, verkauft
Wer ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die persönliche Finanzplanung geht?
Finanzplanung ist Lebensplanung. Der Bedarf an finanzieller Absicherung und zielgerichteten Sparprozessen wird von der aktuellen Lebensphase bestimmt. Private, berufliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, persönliche Ziele, aber auch externe Einflüsse erfordern eine stetige Überprüfung. Die entscheidende Frage ist: Was brauche ich wirklich? Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigene Finanzplanung Gedanken zu machen. Ausbildung und Studium, Auto, Familie, Immobilie – die individuellen Wünsche sollen dabei genügend Platz haben.
Neben der Eigenrecherche ist auch fachmännische Beratung wichtig. Ein vertrauensvoller Ansprechpartner, der auch persönlich überzeugt. Doch wer ist der Richtige? Worin unterscheiden sich Bankberater, Versicherungsvertreter, Bausparkassenagenten und freie Berater?
Die meisten Vermittler in der Finanzdienstleitung stehen in einer vertraglichen Abhängigkeit. Der im Angestelltenverhältnis tätige Bankberater untersteht seinem Arbeitsgeber ebenso wie der„selbstständig“ tätige Handelsvertreter seinem Auftrageber; hierzu gehören Versicherungsvertreter, Bausparkassenagenten und Vertriebsmitarbeiter sogenannter Strukturvertriebe. Sie alle sind weisungsgebunden. Die ermittelten Produkte sind hauseigen oder auf eine bestimmte Anbieterzahl beschränkt. Die Vergütung erfolgt im Angestelltenverhältnis als Festgehalt sowie zusätzlich erfolgsabhängig, beim Handelsvertreter als Provision für ein vermitteltes Geschäft.
Freie Berater, unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler oder Honorarberater verstehen ihre Tätigkeit als treuhänderische Sachverwalter des Kunden. Sie sind ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet und unterstehen keinem Unternehmen. Der freie Berater kann sich daher der gesamten Produktpalette des Marktes bedienen und die Produkte anbieten, die für die jeweilige Kundenberatung relevant sind. Die Bezahlung des Versicherungsmaklers erfolgt in Form einer Courtage als Teil der Versicherungsprämie. Er kann alternativ mit seinen Kunden eine Honorarvereinbarung treffen (pauschal oder nach Zeitaufwand). Die Vergütung des reinen Honorarberaters erfolgt ausschließlich über die Honorarvereinbarung.
Unabhängig vom jeweiligen Status geht es in jedem Fall um die Philosophie und um die richtige Antwort auf die entscheidenden Fragen.
Die in den letzten Monaten in Kraft getretene Vermittlerrichtlinie, die Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) und die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sorgen für die Stärkung des Anlegerschutzes und mehr Kostentransparenz. Dazu gehört unter anderem auch die sogenannte Erstinformationspflicht, aus welcher der Status des jeweiligen Ansprechpartners hervorgeht.













