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BU - nein danke!

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist existenziell wichtig.

 

Vielen Menschen fehlt es an der Vorstellungskraft, was es heißt berufsunfähig zu werden, den letzten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Gerade für junge Leute ist das oft kaum vorstellbar. Viele Fragezeichen, die bei einer erfolgreichen Verdrängungsstrategie unbeantwortet bleiben: Wie hoch ist das eigene Risiko eines Arbeitskraftverlustes genau? Was zahlt der Staat? Wie viel Geld bleibt dann noch übrig?

 

Gesetzliche Kürzungen
Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hatte auch Auswirkungen auf die  gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Sowohl die Leistungshöhe als auch die Bedingungen haben sich geändert – mit gravierenden Folgen. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Eine mögliche Rentenleistung ist abhängig von der Anzahl an Arbeitsstunden: Wer noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat überhaupt keinen Anspruch auf eine gesetzliche Frührente, weil er im Sinne der Gesetzgebung nur als berufsunfähig eingestuft wird und nicht als erwerbsunfähig. Wer täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält  eine Erwerbsminderungsrente von bis zu 50 Prozentseines letzten Nettoeinkommens. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente,  maximal aber 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

 

Private Vorsorge
Aufgrund der oben genannten Kürzungen entsteht im Leistungsfall in der Regel eine Versorgungslücke zum bisherigen Nettoeinkommen. Statistisch trifft es jeden vierten Arbeitnehmer im Laufe seiner Berufstätigkeit. Ursache sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen,  Erkrankungen der Wirbelsäule, Muskeln oder Gelenke, Tumor- und Krebsbildung und immer häufiger auch psychische Erkrankungen. Um die entstehende Versorgungslücke zu schließen, ist eine private Absicherung ratsam. Je früher, desto besser. Frühzeitige Absicherung bringt Vorteile, denn ein geringes Eintrittsalter und in der Regel ein guter Gesundheitszustand bedeuten einen geringen Zahlbeitrag.

 

Möglichkeiten der Absicherung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung: die reine Risikoabsicherung als selbstständige Berufsunfähigkeitsrente (sog. SBU) oder als Zusatzversicherung (BUZ) und damit Anhängsel einer Hauptversicherung (Renten-, Lebens- oder Risikolebensversicherung). Welche Form die geeignete ist, hängt von den jeweiligen Lebensumständen und Präferenzen ab.

 

Kleingedrucktes
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel erst dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer
Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Die Versicherungsbedingungen sind bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes von größter Bedeutung. Unabhängige und professionelle Beratung ist im Hinblick auf die Vielzahl am Markt existierende Tarife ratsam.

 

Autor: 
Andreas Kissel
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