Gesetzlich, privat, zusätzlich
Optimal versorgt im Krankheitsfall.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Rund neunzig Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Für den Übertritt in eine private Krankenversicherung gelten bestimmte Rahmenbedingungen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Grundlage ist das fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Versicherungspflichtig sind insbesondere abhängig Beschäftigte und Studenten. Die Beitragsbelastung erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip, prozentual nach dem Arbeitsentgelt, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (45.000 Euro in 2010) – wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Derzeit gilt der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent für alle Kassen. Dabei sind die Leistungen der GKV zu 95 Prozent identisch, Zusatzleistungen sind kassenabhängig. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige.
Private Krankenversicherung
Die Rechtsgrundlagen der PKV basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Vereinbarungen. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (49.950 Euro in 2010) in drei aufeinander folgenden Jahren, Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie unter bestimmten Voraussetzungen Studenten, können in eine private Krankenversicherung wechseln. Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und persönlicher Leistungsumfang bestimmen den Beitrag. In der PKV zahlt jeder Versicherte seinen eigenen Beitrag.
Zusatzversicherungen
Mit Zusatzversicherungen im ambulanten, stationären oder zahnmedizinischen Bereich können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nach persönlichem Bedarf ergänzt werden. Erstattet werden beispielsweise Heilpraktikerleistungen, Vorsorgeuntersuchungen, hochwertiger Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen, Ein-bettzimmer oder Chefarztbehandlung. Sogenannte Optionstarife bieten frühzeitig die Möglichkeit, sich mit geringem Eintrittsalter und in der Regel gutem Gesundheitszustand frühzeitig das Recht für einen optionalen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu sichern. Grundsätzlich gilt wie bei allen Risikoversicherungen mit Gesundheitsprüfung: Wer früh beginnt, gewinnt.
Bürgerentlastungsgesetz
Ab dem 1. Januar können die Beiträge zur Krankheits- und Pflegepflichtversicherung durch Erhöhung der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Die steuerliche Entlastung kommt bereits mit der Gehaltsabrechnung direkt auf dem Konto an: mehr netto vom Brutto. Dieses Mehr kann liquiditätsneutral für weitere Vorsorgemaßnahmen wie etwa eine Zusatzversicherung eingesetzt werden.
Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz sind ab dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar.














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