Jeder Schutzengel macht mal Pause
Eine private Unfallversicherung schützt vor dauerhaften Einkommensausfällen und sorgt für einen finanziellen Ausgleich der beeinträchtigten Lebensqualität.
Rund neun Millionen Menschen kommen pro Jahr in Deutschland bei Unfällen zu Schaden. Ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Baustelle, beim Renovieren, in der Freizeit oder beim Sport: Ein Unfall kann immer passieren. In einigen Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, in anderen kommt es zu schweren Beeinträchtigungen mit langjährigen Folgen.
Definition
Gemäß den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt dann ein Unfall vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Ein Unfall gemäß AUB liegt auch vor, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung die Wirbelsäule oder ein Gelenk an den Gliedmaßen verrenkt wird oder wenn durch die erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden. Für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr gilt eine Erweiterung des Unfallbegriffs hinsichtlich Vergiftungen.
Gesetzlich und/oder Privat
Berufsgenossenschaften, Gemeinde-, Unfall- und Versicherungsverbände sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung). Versicherte Personen dieser Pflichtversicherung sind Beschäftigte, Kinder während des Besuches von Kindertagesstätten, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler und Studenten. Der Versicherungsschutz besteht dabei nur auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit. Wer zuhause oder in der Freizeit stürzt, ist also nicht versichert – dabei geschieht dort fast jeder zweite Unfall. Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr und weltweit. Leistungen aus der privaten Unfallversicherung sind unabhängig von weiteren Leistungen etwa aus Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder gesetzlicher Unfallversicherung.
Leistungsmerkmale und Zusatzbausteine
Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditäts- oder Versicherungssumme, deren Höhe individuell festzulegen ist. Die Summe bei Vollinvalidität orientiert sich in der Regel am Jahresbruttoeinkommen des Versicherten und beträgt gewöhnlich das Fünf- bis Sechsfache davon. Neben einer bedarfsgerechten Invaliditätssumme kann eine Progression vereinbart werden. Dabei steigt die Invaliditätsentschädigung überproportional zum Invaliditätsgrad. Die Gliedertaxe gibt den für den Verlust von bestimmten Körperteilen oder Funktionsfähigkeiten einen festen Invaliditätsgrad an. Die private Unfallversicherung verfügt auch über ein ganzes Bündel von Leistungsarten, die nach individuellem Bedarf vereinbart werden können. Weitere Leistungsmerkmale wie beispielsweise eine Todesfallleistung, Unfallrente, Übergangsleistung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurkostenbeihilfe können zusätzlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Entscheidend für die Beitragsberechnung der privaten Unfallversicherung sind die berufliche Tätigkeit des Versicherten sowie die ausgeübten Hobbys.













