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Versorgungslücken schließen nach Maß

Wer wegen Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann, sollte vorgesorgt haben. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder alternativen Absicherungen nach persönlichem Leistungsprofil.

 

Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, ist höher als oftmals angenommen. Die dabei drohende Versorgungslücke ohne Absicherung kann kaum jemand alleine stemmen. Doch es gibt Personengruppen, die nur schlecht oder gar keinen Zugang zu einer Berufsunfähigkeits-Police erhalten. Dies gilt häufig für Personen, die bereits vor Vertragsschluss erhebliche Vorerkrankungen mitbringen oder auch für Menschen mit risikobehafteten Berufen oder gefährlichen Hobbys. Die Folgen: keine Annahme, Ausschluss von Risiken oder hohe Beitragszuschläge. Um nicht gänzlich auf eine Absicherung verzichten zu müssen, gibt es Alternativen die zumindest teilweise ähnliche Leistungen bieten.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient als Absicherung eines dauerhaften Arbeitskraftverlusts. Sie ähnelt dabei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte in gar keinem Beruf mehr tätig sein kann. Ohne Bedeutung sind dabei die berufliche Qualifikation, die Höhe des zuletzt erzielten Erwerbseinkommens, Erfahrung und bisherige Lebensstellung. Die Versicherung zahlt also erst im schlimmsten Fall.

 

Dread Disease
Die Dread Disease Versicherung leistet bei Diagnose einer vertraglich definierten schweren Krankheit, wie beispielsweise Krebserkrankung, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Aids, Parkinson oder Blindheit, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt als Einmalzahlung. Die mögliche Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach dem Krankheitsfall ist für die Feststellung des Leistungsfalls irrelevant. Der Nachteil dieser Police ist ihre Einschränkung: Psychische Erkrankungen, eine Hauptursache für Berufsunfähigkeit, sind nicht versichert.

 

Grundfähigkeitenversicherung
Die Grundfähigkeitenversicherung leistet im Falle des Verlustes grundlegender Fähigkeiten. Wer mindestens ein Jahr nicht mehr in der Lage, ist eine Fähigkeit aus der Kategorie A (Sehen, Sprechen, Tasten oder Orientierungssinn) oder bei Verlust von drei Fähigkeiten aus der Kategorie B (Hören, Gehen, Stehen, Greifen, Heben, Autofahren, Treppensteigen) auszuführen, erhält eine Rente aus der Grundfähigkeitenversicherung. Psychische Erkrankungen sind nicht versichert.

 

Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung dient der Deckung von körperlichen oder geistigen Schäden, die in Folge eines Unfalls eintreten. Unter Unfällen werden bedingungsgemäß Ereignisse verstanden, die plötzlich von außen auf den Körper einwirken und dabei eine Gesundheitsschädigung verursachen. Ein Leistungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn durch den Unfall ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden (Invalidität) eintritt.

 

Autor: 
Andreas Kissel
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