Zulagen sichern und Steuern sparen
Seit Beginn des Jahres 2002 fördert der Staat die private Zusatzvorsorge für das Alter. Wer mit einer Riester-Rente vorsorgt, zahlt Beiträge in bestimmter Höhe ein und erhält dafür staatliche Zulagen. Die Aufwendungen sind darüber hinaus steuerlich absetzbar.
Mit Inkrafttreten der Rentenfeform 2002 wurde die nach dem damaligen Bundesarbeitsminister benannte private Zusatzvorsorge geschaffen: die Riester-Rente. Die demographischen Veränderungen (steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenrate, Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern in der gesetzlichen Rentenversicherung) erforderten eine Neuausrichtung des Alterssicherungssystems. Die staatlichen Kürzungen verlangen seither mehr Eigenverantwortung und Eigeninitiative eines jeden Einzelnen: Altersvorsorge wird zur Privatsache. Einen Anreiz zur privaten Vorsorge schafft der Staat über entsprechende Förderungen.
Staatliche Förderung
Die Riesterförderung besteht aus zwei Teilen: der staatlichen Zulage (Grund- und Kinderzulage) und dem Sonderausgabenabzug. Der aufzuwendende Eigenbeitrag errechnet sich aus der einkommensabhängigen Mindest- oder Maximalsparleistung abzüglich der Grund- und Kinderzulagen. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (Mindesteigensparbeitrag) pro Jahr als Sparbeitrag in den Riester-Vertrag eingebracht werden. Für den maximalen Steuervorteil ist der Höchstbeitrag notwendig (1.946 Euro jährlich). Bei einer geringeren Sparleistung als dem Mindestbeitrag wird die Zulage anteilig gekürzt. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das der Zulagenberechtigte Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhält; standardmäßig sind die Kinder der Mutter zugeordnet. Die Grund- und Kinderzulage beträgt seit 2008 jährlich 154 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind; für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage künftig 300 Euro jährlich. Der Sonderausgabenabzug für Riesterbeiträge gilt nach § 10a EStG für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten. Dabei erfolgt die Erstattung der Steuerersparnis gemäß Einkommensteuerbescheid cash aufs Konto, die Zulagen werden mittels Dauerzulageverfahren jährlich automatisch direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben.
Produktmerkmale
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine freiwillige, private Vorsorge, gefördert durch staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Vier Durchführungswege sind möglich: Rentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan und Bausparvertrag. Nur zertifizierte Riester-Verträge werden staatlich gefördert. Dabei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen:
- Beitragsgarantie zu Rentenbeginn (Eigenbeiträge plus staatlicher Zulage; kein Verlustrisiko)
- Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen (einmalige Teilauszahlung bis max. 30% zu Rentenbeginn
- Die Auszahlungen erfolgen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres
Förderberechtigter Personenkreis
Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten), Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Mütter und Väter in Elternzeit sind förderberechtigt. Diese bezeichnet man als unmittelbar Zulagenberechtigte; mittelbar Zulagenberechtigte (z.B. der selbstständig tätige Ehegatte) sind über einen sog. „Anhängselvertrag“ ebenfalls förderfähig. Voraussetzung ist ein eigener Altersvorsorgevertrag.













