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Gesellschaft

Best of Datenschutz 2018

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Bei all der Aufregung um die seit 25. Mai diesen Jahres gültige Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) kommt ein solches Event gelegen: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, präsentiert spannende Datenschutzfälle.

von Melanie Döring

Ein kurioses Szenario: In einer Berufsschule wird wiederholt Kaffee entwendet. Eine Lehrkraft installiert daraufhin eine Wildkamera. Der Dieb kann nicht überführt werden. Zwar ist die Kamera laut Schulleiter nur für knapp einen Tag ohne sein Wissen aktiv gewesen und er habe die Aufnahmen löschen lassen. Die Überwachung war jedoch nach Einschätzung des LfDI weder erforderlich, noch überwiegt sie in einer Angemessenheitsprüfung den Interessen der unbeteiligten Lehrkräfte. Dieter Kugelmann ist Professor für Öffentliches Recht, seit Ende 2015 oberster Datenschützer des Bundeslandes und damit zuständig für solche Angelegenheiten. Er und 25 Mitarbeiter überwachen den Datenschutz in Rheinland-Pfalz und beraten öffentliche und nicht-öffentliche Stellen wie Unternehmen, Vereine oder Parteien. Im Rahmen einer Informationsoffensive soll, etwa durch spezifische Veranstaltungen für Berufsgruppen, die Bevölkerung für das Thema Datensicherheit sensibilisiert werden.

Neuerungen durch die DS-GVO

Durch die DS-GVO wurde der Datenschutz der EU-Bürger gestärkt und damit einhergehend Befugnisse, allen voran Sanktionsmittel, der Behörde ausgeweitet. Kugelmann erwartet ein Verfünffachen der 450 Eingaben des Vorjahres: So seien allein seit dem Stichtag im Mai bereits über 1.000 Beratungsanfragen und Beschwerden eingegangen, wobei telefonische Beratungen nicht einberechnet sind. Ebenfalls stark gestiegen seien Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 der DS-GVO, sog. Datenpannen, was laut Kugelmann mit den nun drohenden Sanktionen zu begründen ist. Eine solche klassische Datenpanne stellt etwa der Fall eines Klinikums dar, das aufgrund eines Organisationsfehlers Röntgenbilder an die falsche Adresse versandt hatte. Um dem erhöhten Arbeitsaufwand gerecht zu werden, hat Kugelmann vier neue Mitarbeiter eingestellt und sechs weitere Dauerstellen beantragt.
Der Prozess wird zudem europäischer: Der Verordnung entsprechend kann sich nun der EU-Bürger für Beschwerden an jede Behörde wenden. Daraufhin kümmert sich diese um die Ermittlung des richtigen Ansprechpartners, da nach einem „One-Stop-Shop“-Mechanismus eine Behörde federführend zuständig ist. Viele Beschwerden gehen gegen große Internetfirmen wie Google und Facebook mit Sitz in Irland. Dazu gibt es das neue Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“, in das Fälle eingepflegt werden können, wobei die Mainzer mit rund dreißig der 214 Einstellungen besonders fleißig waren: „Wir haben früh mit der Umstellung angefangen“, begründet der Zuständige Dr. Philipp Richter.

Zu den interessanteren Fällen der letzten Monate:

Eine Mainzerin gibt eine verwahrloste Katze im Tierheim ab und erhält wenig später eine vulgäre Drohnachricht über Facebook von der ehemaligen Eigentümerin, in der diese angibt, vom Tierheim informiert worden zu sein. Die Daten herausgegeben habe aber auf Nachfrage nicht das Tierheim, sondern die Nachbarin der Eigentümerin, mit der die Finderin das Tier abgegeben hatte. Diese Darstellung zweifelt die Eigentümerin an.

Ein IT-Unternehmer ersteht Laptops des rheinland-pfälzischen Polizeipräsidiums, bei denen die Sicherheitslöschung unterblieb, so dass sich darauf noch Daten von Verkehrssündern befanden.

In einer privaten WhatsApp-Gruppe tauschen Kollegen fremdenfeindliche Bilder aus. Diese werden an den Arbeitgeber weitergeleitet, woraufhin er allen Beteiligten fristlos kündigt. Auf Anfrage hin sieht der LfDI hier einen Eingriff in das Recht der Mitarbeiter auf informationelle Selbstbestimmung, was ein Arbeitsgericht bestätigt, indem es die Kündigungen für unwirksam erklärt.

Ein Bauunternehmen installiert auf Großbaustellen Videokameras, die rund um die Uhr im Internet abrufbare Live-Bilder liefern, was einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter darstellt. Der LfDI vermittelt, so dass nun ein Bild pro Tag zur Dokumentation des Baufortschritts aufgenommen, die Kamera zur Diebstahlverhinderung nur außerhalb der Arbeitszeiten eingeschaltet und nichts davon im Internet übertragen wird.

Auf Anfrage einer Elternsprecherin bekräftigt der LfDI, dass das Fotografieren eines schlafenden Schülers durch eine Lehrkraft nicht mit pädagogischen Gründen zu rechtfertigen ist und einen unangemessen Eingriff in dessen Recht am eigenen Bild darstellt.

In einer Fastfood-Kette wird ein zum Verkauf angebotenes Mainz-05-Merchandise-Sitzkissen entwendet und daraufhin ein Fahndungsplakat der Diebe mit Screenshots der Überwachungskamera angebracht. Der LfDI ordnet dem Filialleiter das Abhängen des Plakates an.

 

Mehr Informationen zu Datenschutz, Informationsfreiheit und der Tätigkeit des LfDI auf www.datenschutz.rlp.de

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