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Gesellschaft

Crime #260

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Von leichter Beute und schweren Jungs, oft nicht witzig und häufig zum Schießen: Wir präsentieren die Top-Verbrechen aus dem STUZ-Gebiet.

Nun ist sie also tot, die Queen Elisabeth. War ja jetzt auch nicht die größte Überraschung, in diesem hohen Alter. Musste ja irgendwann so kommen. Und inzwischen hat wohl jeder Alphabetisierte, jede Mitteilungsbedürftige etwas zu diesem Thema geäußert – so auch der Autor der vorliegenden Kriminalitätskolumne, der an dieser Stelle kundtut, dass ihm das alles herzlich egal ist mit der toten Queen Elisabeth.

„Deshalb sei die Bundesrepublik Deutschland mittels einer konstituierenden Versammlung in ein autoritär geprägtes Regierungssystem zu überführen.“

Viel spannender ist eine andere Elisabeth, namentlich Elisabeth R., gegen die ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vorgelegen hat – so einen kriegt nicht jede dahergelaufene Zigarettendiebin, nein, da muss frau schon gewissermaßen die Queen des Verbrechens sein, und dieses Bild der Königin Elisabeth ist nicht weit hergeholt, denn: „Elisabeth R. verfolgt eine Ideologie, nach der die auf dem Grundgesetz beruhende staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland keine Geltung beanspruchen könne. Vielmehr existiere das Deutsche Reich auf Grundlage der Verfassung von 1871 weiter. Deshalb sei die Bundesrepublik Deutschland mittels einer konstituierenden Versammlung in ein autoritär geprägtes Regierungssystem zu überführen.“ Zum Beispiel eine Monarchie. In aller Kürze: Elisabeth R., 75, ist eine Reichsbürgerin.

Selbstverständlich ist das Verfolgen dieser Ideologie noch kein Grund, Beamte des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamts in den Landkreis Mittelsachsen zu entsenden, um Elisabeth R. dort festnehmen zu lassen. Tatsächlich ist die Reichsbürgerin Elisabeth „dringend verdächtig, sich als Rädelsführerin an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben“ plus: „Daneben wird ihr die mittäterschaftliche Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zur Last gelegt.“ Klingt krass, ist es auch.

„Daneben wird ihr die mittäterschaftliche Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund zur Last gelegt.“

Bereits früher im Jahr gingen die Cops gegen „die gesondert Verfolgten“ Thomas O, Sven B., Michael H. und Thomas K. vor. Dieser Gruppierung hatte sich auch Elisabeth R. angeschlossen, und gemeinsam hatte man sich nicht weniger zum Ziel gesetzt als „in Deutschland bürgerkriegsähnliche Zustände auszulösen und damit letztlich den Sturz der Bundesregierung und der parlamentarischen Demokratie herbeizuführen. Hierzu war geplant, einen bundesweiten Blackout durch Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen zur Stromversorgung herbeizuführen. Überdies sollte der amtierende Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, gegebenenfalls unter Tötung seiner Personenschützer, gewaltsam entführt werden.“

Dem Laien stellt sich die Frage, welche besondere Relevanz der Entführung des Bundesgesundheitsministers bei diesem doch sehr ambitionierten Unterfangen zukommt. Vielleicht geht es um die Symbolik. Denn Elisabeth R., laut verschiedenen Presseorganen von 1977 bis 2004 Lehrerin für evangelische Religion in Mainz, wo sie an der JGU 1997 auch ihren Professorinnentitel erwarb, fiel im Oktober 2021 als Wortführerin einer Gruppe Maskenverweigerer auf, die eine Andacht im Berliner Dom störten und reichsbürgerliche Parolen von sich gaben.

„Darüber hinaus verfasste sie diverse Schriftstücke, die bei den geplanten Aktionen Verwendung finden sollten.“

Die andere Gruppe, die Terrorgruppe, war in einen militärisch-operativen und einen administrativen Flügel unterteilt, letzterem war Elisabeth R. angehörig. Sie rekrutierte neue Mitglieder und sollte dabei helfen, Waffen und Sprengstoff zu beschaffen. „Darüber hinaus verfasste sie diverse Schriftstücke, die bei den geplanten Aktionen Verwendung finden sollten.“

Parolen, Schriftstücke – möglich, dass Elisabeth vor allem gehört werden wollte, wahrgenommen. So wie ihre Namensvetterin, die Queen. Fest steht, dass aus der Mainzer Religionslehrerin Elisabeth R. eine Reichsbürgerin geworden ist, die unsere Demokratie gefährdet hat. Wir müssen diese Demokratie mehr denn je schützen und verteidigen. Aus diesem Grund haben wir in dieser Ausgabe darauf verzichtet, über die Impulsdurchbrüche von Autofahrern zu schreiben, die es durchaus wieder reichlich gegeben hat.

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