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Bürgergeld, was ist das?

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Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie an die Lebensumstände der Menschen angepasst.

von Sabine Asmis

Die Abkehr von „Hartz 4“ hin zum Bürgergeld soll die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus rücken. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 gelten die erhöhten Regelsätze, die automatisch an die Leistungsbezieher ausgezahlt werden, und die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro. Überdies gelten für Leistungsberechtigte einjährige Karenzzeiten für Vermögen und Wohnung. Vermögen ist danach nicht zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person nicht überschreitet. Die Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt; Heizkosten unterfallen generell nicht der Karenzzeit. Die Leistungsminderungen (früher Sanktionen) werden neu geregelt und kommen – nachdem diese zwischenzeitlich mit dem Sanktionsmoratorium ausgesetzt wurden – wieder zur Anwendung. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Allerdings darf keine Leistungsminderung erfolgen, wenn diese im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Beim Einkommen sind neue Freibeträge ab dem 1. Juli 2023 zu berücksichtigen. Diese sollen zusätzliche Erwerbsanreize schaffen. Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studierendenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob- Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleiben gänzlich unberücksichtigt. Außerdem wird künftig (ab Juli 2023) nicht mehr das Mutterschaftsgeld als Einkommen berücksichtigt.

Zudem gelten noch weitere Kernelemente ab 1. Juli: Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll dabei intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in drei statt zwei Jahren nachgeholt werden kann. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, ist ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geplant. Die Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sollen dauerhaft ins Gesetz aufgenommen werden. Aber auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss zielen und länger als acht Wochen dauern, soll unterstützt werden – mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro. Der Kooperationsplan ist das „Drehbuch“ im Eingliederungsprozess und sorgt für Transparenz. Er zeigt die gemeinsam entwickelte Strategie in klarer und verständlicher Sprache und ermöglicht somit ein besseres Miteinander. Bei Bedarf kann bei der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans ein Schlichtungsverfahren vor Ort vermitteln. Das Bürgergeld bringt den betroffenen Menschen positive Effekte, wie beispielsweise den stärkeren Fokus auf Bildung und die Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Übrigens: Wer erstmalig das Arbeitslosengeld II beantragen möchte, kann das jetzt auch online tun. Seit Ende November stehen für die Jobcenter drei neue eServices zur Verfügung: digitaler Hauptantrag, Mitwirkungssteuerung und Online- Arbeitsmarktprofil. Das spart den Gang zum Jobcenter und das Ausfüllen von seitenweisen Papierformularen.

Foto: Mathieu Stern

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