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Mainz

Ein Angebot, das man nicht ablehnen kann

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Für die Jahre 2024 bis 2028 sucht die Stadt Mainz Laienrichter und Laienrichterinnen. Aktuell läuft die Bewerbungsphase zum Amt als Schöff:in. Was ist wichtig für dieses Amt und wer ist geeignet?

von Julius Ferber

Neue Schöff:innen braucht die Stadt! Wer Interesse an einem tieferen Einblick in Gerichtsverfahren hat – ohne selbst gleich auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen –, für den ist ein Einsatz als Schöff:in eine Idee wert. Für den Zeitraum von 2024 bis 2028 werden aktuell (Jugend-)Schöff:innen gesucht. 400 Bürger:innen werden am Ende voraussichtlich in die Vorschlagsliste der Stadtverwaltung aufgenommen. Ein Ausschuss des Amtsgerichts wählt bis Ende 2023 die erforderlichen Personen. Dabei soll es sich um eine möglichst diverse Gruppe von Bewerber:innen handeln, die einen Querschnitt der Gesellschaft darstellt. Daran haperte es zuletzt jedoch. „Man hat unter den Schöffinnen und Schöffen immer für ein Jahr den gleichen Mitschöffen. Meine bisherigen Partner waren alle mindestens Mitte 50“, berichtet die 30-jährige Fabienne Weinland, die seit vier Jahren als jüngste Hauptschöffin am Landgericht arbeitet. Dass sich vor allem ältere Akademiker melden, bestätigt auch das Bürgeramt der Stadt Mainz. Die Bewerbung einer jungen Handwerkerin sei also fast ein Garant, um als Schöffin ausgewählt zu werden.

Erfahrungsgemäß bewerben sich insgesamt nicht genug Menschen. Das Bürgeramt ergänzt die Listen daher mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Melderegister, die sich nicht freiwillig gemeldet haben. So erging es auch Weinland. Die Sozialpädagogin erhielt einen Brief, der sie aufforderte, sich in einigen Zeilen vorzustellen und wurde dann tatsächlich ausgewählt. Ausschlagen kann man dieses Ehrenamt ohne Weiteres nicht. Mindestens zwölf jährliche Sitzungen sind zu leisten. „In den Pandemiejahren wurde aber viel verschoben und relativ wenig verhandelt. Ich war auch mal im Urlaub und auf einer Fortbildung. Dann muss man Nachweise einreichen, um freigestellt zu werden“, erklärt Weinland, die ihre Tätigkeit so beschreibt: „Am Verhandlungstag schildert die Richterin oder der Richter den zu verhandelnden Fall. Im Gerichtssaal sitzt man neben den Vorsitzenden und kann die Angeklagten und Zeugen auch befragen. Dann zieht man sich zurück und stimmt gemeinsam über ein Urteil ab.“ Dabei müssen die Schöff:innen keineswegs blind dem Vorschlag der hauptamtlichen Richter:innen folgen. Ihre Funktion als vermittelnde Instanz zwischen der Justiz und der Bevölkerung erlaubt es ihnen, aktiv auf das Urteil Einfluss zu nehmen und sich in die Diskussion über das Strafmaß einzubringen.

Anspruchsvoll aber bereichernd

„Für einen Mord etwa hat man mehrere Verhandlungstage“, berichtet Weinland. „Dadurch, dass man aber selten den kompletten Tag am Gericht ist, ist das mit der Arbeit gut vereinbar.“ Gesetzlich ist man davor geschützt, dass einem durch das Ausüben des Ehrenamts Nachteile entstehen. Niemand darf gekündigt werden, weil er oder sie einer Verpflichtung als Schöff:in nachkommt. Fahrtkosten und etwaige Verdienstausfälle werden erstattet. „Mit kleinen Kindern und Beruf ist es trotzdem super schwierig, glaube ich. Aber ich sehe es als Bereicherung. Man lernt, über den Tellerrand zu schauen und was in der Gesellschaft so los ist“, sagt Weinland. Dabei sind ihre Erfahrungen sehr unterschiedlich: „Bei einem Vergewaltiger, der da sitzt wie ein Pascha, steigt der Hass in einem hoch. Es gibt aber auch oft Momente, in denen man nachvollziehen kann, wie Täter in einer Notsituation gehandelt haben.“

Zwar ist eine juristische Ausbildung für eine Bewerbung nicht erforderlich, einige Kriterien müssen für die Bewerbung allerdings erfüllt werden: So können sich nur deutsche Staatsbürger:innen bewerben, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in der Stadt Mainz haben. Mindestens 25 und maximal 69 Jahre darf man bei Amtsantritt Anfang 2024 sein; weder vorbestraft, noch insolvent. Gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt. Bei Jugendschöff:innen sind überdies pädagogische Kenntnisse wünschenswert. Sie sind mit Fällen der Jugendstrafkammer betraut, die Jugendliche und Heranwachsende betreffen, also alle zwischen 14 und 21 Jahren. Neben einer beruflichen Qualifikation kann auch Erfahrung durch Kindererziehung oder ehrenamtliche Tätigkeit mit jungen Menschen für eine Bewerbung ausreichen.

Noch bis Ende Dezember 2022 können sich Interessierte schriftlich bewerben. Die benötigten Formulare und Infos finden sich auf www.mainz.de

Illustration: Leon Scheich

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